Sachverhalt
Herr H wird in Deutschland von der Firma P-Personalleasing versicherungspflichtig beschäftigt. Die Firma P verleiht Herrn H an die Firma F. Die Firma F hat einen Auftrag in Russland und entsendet neben eigenen Mitarbeitern auch Herrn H nach Russland.
Kann der Leiharbeitnehmer durch den Leiharbeitgeber entsandt werden?
Ergebnis
Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind nicht erfüllt. Die Firma F ist rechtlich nicht Arbeitgeber von Herrn H und kann ihn somit auch nicht entsenden. Sein Arbeitgeber ist die Firma P, jedoch hatte nicht Firma P Herrn H nach Russland entsandt.
Hinweis
Die rechtliche Bewertung gilt nur für dieses Fallbeispiel. Bereits ein einziges abweichendes Kriterium führt häufig zu einer anderen Bewertung des gesamten Sachverhalts.
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