Rz. 182

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Erbteilungsverfahrens wurde im Jahr 2013 grundsätzlich den Notaren zugewiesen.

 

Rz. 183

Das Erbteilungsverfahren setzt sich aus zwei Verfahrensschritten zusammen:

Zunächst erfolgt die Inventarisierung des Erbes (inventário) und
sodann die Teilung (partilha).
 

Rz. 184

Das Verfahren ist in einem Spezialgesetz (Gesetz Nr. 23/2013, vom 5.3.2013) geregelt.

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