Rz. 182
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Erbteilungsverfahrens wurde im Jahr 2013 grundsätzlich den Notaren zugewiesen.
Rz. 183
Das Erbteilungsverfahren setzt sich aus zwei Verfahrensschritten zusammen:
▪ | Zunächst erfolgt die Inventarisierung des Erbes (inventário) und |
▪ | sodann die Teilung (partilha). |
Rz. 184
Das Verfahren ist in einem Spezialgesetz (Gesetz Nr. 23/2013, vom 5.3.2013) geregelt.
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