Rz. 150

Die Eröffnung der verschlossenen und der Internationalen Testamente obliegt den Notaren. Zuständig ist jedwedes Notariat in Portugal (Art. 111 Código do Notariado). Sollte das Testament hinterlegt worden sein, obliegt dessen Eröffnung dem Notariat, in dem das Testament hinterlegt wurde (Art. 111 Código do Notariado). Die Eröffnung des Testaments erfolgt gegen Vorlage der Sterbeurkunde oder auf Anordnung des Gerichts (Art. 112 Código do Notariado).

 

Rz. 151

Die Testamentseröffnung umfasst verschiedene Verfahrensschritte: zunächst die rein stoffliche Öffnung des Dokuments, soweit dieses vernäht, gesiegelt oder mit einer Hülle verschlossen ist. In einem zweiten Schritt prüft der Notar den Zustand des Testaments auf Beschädigungen, Ausstreichungen, Zwischenzeilen, Randnotizen, Tintenflecke und Ähnliches, soweit deren Existenz nicht ausdrücklich im Testament im Rahmen einer Korrekturanmerkung dokumentiert ist (Art. 113 Código do Notariado). Schließlich wird das Testament bei gleichzeitiger Anwesenheit der Berechtigten und der Zeugen (siehe Rdn 158) durch den Notar laut vorgelesen (Art. 113 lit. c Código do Notariado). Das geöffnete Testament wird sodann auf allen Seiten vom Vorlegenden, den Berechtigten, den Zeugen und dem Notar mit Handzeichen versehen und archiviert (Art. 113 Abs. 2 Código do Notariado). Vom Eröffnungstermin wird eine Eröffnungsurkunde gefertigt, in der die Einhaltung der vorgenannten Formalitäten, der Todestag oder das Datum der gerichtlichen Entscheidung vermerkt werden (Art. 114 Código do Notariado).

 

Rz. 152

Erlangt der Notar von Amts wegen Kenntnis vom Versterben einer Person und hat diese ein verschlossenes oder ein Internationales Testament im Notariat hinterlegt, hat der Notar, soweit kein Berechtigter die Öffnung des Testaments beantragt, eine Sterbeurkunde beim zuständigen Personenstandsregister zu beantragen, die Öffnung des Testaments von Amts wegen durchzuführen und sodann die Erben und die testamentarisch Bedachten von der Existenz des Testaments in Kenntnis zu setzen (Art. 115 Código do Notariado).

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