Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
1. |
zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17, |
2. |
öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20. |
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