Entscheidungsstichwort (Thema)

Bindung des Gerichts an Parteianträge: Klageabweisung bei unterbliebener Berichtigung eines sachlich falschen Klageantrags; Klage auf Abschluß eines befristeten Mietvertrages

 

Orientierungssatz

Wird eine Klage auf Abschluß eines Mietvertrages auf einen Vorvertrag gestützt, der eine Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren vorsah, und verlangt der Kläger einen Mietvertrag mit einer Dauer von 6 Jahren, so ist die Klage insgesamt abzuweisen, wenn der Kläger auch auf Hinweis des Gerichtes den Antrag nicht berichtigt und auch nicht hilfsweise eine Verurteilung zum Abschluß des Mietvertrages mit kürzerer Laufzeit beantragt.

 

Normenkette

ZPO § 308 Abs. 1 S. 1, § 536

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538133

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