Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollmachtsnachweis durch den Hausverwalter bei Mietvertragskündigung

 

Orientierungssatz

1. Eine vom Hausverwalter erklärte Mietvertragskündigung muß nicht wegen fehlenden Vollmachtsnachweises unwirksam sein, weil dem Kündigungsschreiben nicht eine Originalvollmacht, sondern lediglich deren Kopie, beigelegt war.

2. Zwar können insofern Zweifel bestehen, als nicht generell davon ausgegangen werden kann, daß ein zum Abschluß eines Mietvertrages beauftragter Hausverwalter auch zur Kündigung bevollmächtigt ist.

Doch greifen diese Bedenken nicht, wenn dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Vollmacht beigelegt ist, aus der sich die Berechtigung des Verwalters zum Ausspruch der Kündigung ergibt. Damit nämlich ist dem Mieter der Umfang der Berechtigung zur Kenntnis gebracht worden (Abgrenzung LG Berlin, 1986-08-28, 61 S 173/86, ZMR 1986, 439).

Sofern Anhaltspunkte dafür nicht bestehen, daß die Vollmacht zwischenzeitlich beschränkt, widerrufen oder erloschen ist, steht der - unzulängliche - Vollmachtsnachweis der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen.

 

Normenkette

BGB § 174 Sätze 1-2

 

Verfahrensgang

LG Wiesbaden (Entscheidung vom 03.05.1988; Aktenzeichen 2 O 482/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537837

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge