Verfahrensgang
LG Görlitz (Entscheidung vom 22.10.2004; Aktenzeichen 5 Ns 931 Js 9357/01) |
Tenor
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 22. Oktober 2004 aufgehoben.
2.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts vom 22. November 2004 ist damit gegenstandslos.
Fundstellen
Haufe-Index 2571253 |
StV 2005, 492 |
StraFo 2005, 299 |
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