Verfahrensgang

LG Görlitz (Entscheidung vom 22.10.2004; Aktenzeichen 5 Ns 931 Js 9357/01)

 

Tenor

  • 1.

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 22. Oktober 2004 aufgehoben.

  • 2.

    Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • 3.

    Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts vom 22. November 2004 ist damit gegenstandslos.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2571253

StV 2005, 492

StraFo 2005, 299

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