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Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt werden. Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder der österreichischen Rechtsanwälte. Die Registrierung übernimmt der Notar oder Rechtsanwalt, bei dem das Testament hinterlegt ist. In den Testamentsregistern werden die persönlichen Daten des Testamentserrichters, das Datum der Testamentserrichtung und der Ort der Hinterlegung registriert. Im Sterbefall fragt der Gerichtskommissär bei diesen Stellen an und bekommt dort die Auskunft, ob und wo ein Testament hinterlegt ist.

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