Nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten dem Zweck nach angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

 
Wichtig

Nur notwendige Daten

Die Formulare sollten nur Eingabefelder für solche Daten enthalten, die notwendig sind, um den Sinn und Zweck der Kontaktaufnahme zu erfüllen. Werden darüber hinaus weitere Angaben abgefragt, sollte klargestellt sein, dass diese auf freiwilliger Basis erfolgen.

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