Rz. 53

Während das norwegische Erbgesetz aus dem Jahre 1854 neben der Möglichkeit des Zeugentestaments auch die Möglichkeit eines Notartestaments vorsah, enthielt das Erbgesetz aus dem Jahre 1972 die letztere Möglichkeit nicht mehr. Ein Notartestament in diesem Sinne bedeutet, dass das Testament beim Notarius Publicus aufgesetzt wird. Der Notarius Publicus ist eine öffentliche Dienststelle bei Gericht, in Oslo die Oslo byfogdembete, wo bestimmte Tätigkeiten wie Beglaubigungen von Schriftstücken oder Unterschriften vorgenommen werden. Einen Notar, wie etwa nach deutschem Recht, kennt das norwegische Recht nicht.

 

Rz. 54

Im Vorschlag für ein neues Erbgesetz sollen zunächst die bestehenden grundsätzlichen Formerfordernisse beibehalten werden, allerdings sollte die Möglichkeit eines Notartestaments wieder eingeführt werden. Dies mit dem Hinweis darauf, dass das Notartestament beispielsweise im skandinavischen Nachbarland Dänemark sehr verbreitet ist.[16] Letztlich hat man sich jedoch unter Zweifeln dagegen entschieden, ein Notartestament wieder einzuführen.

[16] Siehe dazu NOU 1 ny arvelov 8.3.4.

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