Rz. 33

Beim Handelsregister werden keine Gesellschafterlisten eingereicht. Stattdessen müssen alle Kapitalgesellschaften, also die AS und die ASA, bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Übersicht über etwaige Änderungen ihres Gesellschafterbestands zum 31. Dezember des Vorjahres beim Gesellschafterregister (Aksjonrregister), das durch die Steuerbehörden geführt wird, einreichen. Aus diesen Angaben erstellt das Gesellschafterregister eine Übersicht der Gesellschafter und deren Beteiligungen zum 31. Dezember. Anschließende Änderungen werden nicht unmittelbar erfasst, sondern erst wieder zum folgenden 31. Dezember gemeldet. Damit bildet das Gesellschafterregister lediglich den Stand zum Kalenderjahresende ab.

Diese Übersichten sind öffentlich zugänglich und können bei den Steuerbehörden über deren Portal (www.skatteetaten.no) elektronisch angefordert werden. Daneben gibt es privat geführte Portale (wie beispielsweise www.aksjeeiere.no), die mit den Datenbanken des Gesellschafterregisters verknüpft sind und auf denen direkter Einblick in die Übersichten genommen werden kann. Auch auf diesen Portalen wird indes stets nur der Stand zum 31. Dezember wiedergegeben, so dass anschließende Änderungen nicht unmittelbar erfasst und erst zum folgenden 31. Dezember abgebildet werden.

Die Einrichtung eines weitergehenden, insbesondere eines ständig aktualisierten und öffentlich einsehbaren Transparenzregisters wurde in den letzten Jahren zwar auf politischer Ebene vereinzelt diskutiert, bislang aber nicht umgesetzt.

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