Rz. 138

Nach dem Tod des Erblassers erstellt der Notar oft den sog. verklaring van erfrecht (Erbschein). Darin wird festgelegt, wer die Erben des Erblassers sind und wer der Testamentsvollstrecker ist. Dem Notar obliegt eine Untersuchungspflicht. Er wird die Familie des Erblassers befragen und Auszüge beim Standesamt beantragen. Ebenfalls wird geprüft, ob der Erblasser ein Testament erstellt hat. Dazu wird bei dem Centraal Testamenten Register (CTR) in Den Haag angefragt, ob ein Testament vorhanden ist. Das CTR fällt unter die Verantwortung des Justizministeriums. Das CTR wird verwaltet von der notarielle Berufsorganisation (Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie).

 

Rz. 139

Die Postadresse des Centraal Testamenten Register (CTR) lautet:

Centraal Testamenten Register

Postfach 19398

NL-2500 CJ Den Haag

Siehe auch: www.notaris.nl/bij-overlijden/centraal-testamentenregister

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