Rz. 105

Außerdem sollte die Grundlage für die Unterhaltspflicht nach der Ehescheidung nach diesem Entwurf[110] der Ausgleich des Einkommensverlusts sein, der bei einem der Ehegatten während der Ehe entstanden ist. Diese Änderung ist nicht angenommen, sodass letztendlich nur die Höchstdauer der Unterhaltszahlungen verkürzt wurde. Wenn die Ehe nicht länger als 3 Jahre bestanden hat und die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder unter 12 Jahren haben, soll es keine nacheheliche Unterhaltspflicht geben. In anderen Fällen ist die Höchstdauer der Unterhaltspflicht der Dauer der Ehe angeglichen, aber mit einem Maximum von 5 Jahren. Wenn aber die unterhaltsberechtigte Person die Sorge hat für die gemeinsamen Kinder, dann besteht die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils bis zum 12. Lebensjahr des jüngsten gemeinsamen Kindes. Für Unterhaltsempfänger, die schon älter sind, gibt das Gesetz in Art. 1:157 Abs. 2 und 3 BW längere Fristen, sodass sie nicht in den Umstand kommen, dass der nacheheliche Unterhalt endet, bevor sie die staatliche Altersrente bekommen. In besonderen Fällen kann der Richter eine längere Frist festsetzen, wenn die neuen gesetzlichen Fristen unredlich wären. Außerdem ist vorgesehen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen Gesetzes die bestehenden Unterhaltsregelungen und -verpflichtungen in Kraft bleiben.[111]

[110] Voorstel van wet van de leden Van Oosten, Recourt en Berndsen-Jansen tot wijziging van Boek 1 van het Burgerlijk Wetboek en van enige andere wetten in verband met de herziening van het stelsel van partneralimentatie (Wet herziening partneralimentatie); Kamerstukken II, 2014/15, 34 231, nrs. 1–3.
[111] Siehe weiter Anink, JBN 2019/54.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge