Rz. 74

In den Niederlanden können nur Rechtsanwälte eine Scheidungsklage einreichen. Ehepaare ohne minderjährige Kinder, die ihre Beziehung beenden wollen und faktisch nur die vermögensrechtlichen Aspekte ihrer Ehe regeln müssen (z.B. Verkauf ihres Hauses), können die Einschaltung eines Rechtsanwalts als belastend empfinden. Für diese Gruppe, die über alle Aspekte der Ehescheidung Übereinstimmung erzielt hat, ist der Nutzen eines Rechtsanwalts beschränkt. Aus diesem Grund erwog der Justizminister im März 2008 das Einbringen eines Gesetzentwurfs, wonach auch einem Notar die Möglichkeit geboten werden soll, im Namen beider Ehepartner eine gemeinsame Scheidungsklage einzureichen, wenn dabei keine minderjährigen Kinder betroffen sind. Dieser Gesetzentwurf wurde am 24.9.2008 in der Zweiten Kammer eingebracht und am 15.3.2011 verabschiedet; allerdings scheiterte der Entwurf in der Ersten Kammer am 22.11.2011.[74]

[74] Kamerstukken 31 714.

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