Rz. 39

Sind in den AGB Vollmachten des Kunden vorformuliert, so gehen dessen individuelle Erklärungen vor.[72]

Eine individuell getroffene Schiedsvereinbarung hat Vorrang vor einer Gerichtsstandsklausel in AGB.[73]

[72] BGH NJW 1987, 2011 (für eine Bankvollmacht, die formularmäßig auch zur Kreditaufnahme ermächtigen sollte).
[73] BGHZ 52, 30, 35.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge