Normenkette
§ 8 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 15 Abs. 1 WEG, § 19 GBO
Kommentar
Die Eintragung der Umwandlung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Teileigentums in Wohnungseigentum bedarf der Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer und der Grundpfandrechtsgläubiger.
Link zur Entscheidung
( BayObLG, Beschluss vom 18.07.1991, BReg 2 Z 87/91)
zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer
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