Bauteile, die in den Luftraum eines Grundstücks übergreifen, sind zu dulden, wenn
1. |
nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur auf dem Nachbargrundstück bis an die Grenze gebaut werden darf, |
2. |
die übergreifenden Bauteile öffentlich-rechtlich zulässig sind, |
3. |
sie die Benutzung des anderen Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen und |
4. |
sie nicht zur Vergrößerung der Nutzfläche dienen. |
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