Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 9.26: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten

An das

Landgericht

– Zivilkammer –

_________________________

Namens

des Herrn _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

erhebe ich

Klage

gegen

Frau _________________________

– Beklagte –

In der anzuberaumenden mündlichen Verhandlung werde ich namens des Klägers folgenden Antrag stellen:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über alle voll oder teilweise unentgeltlichen Zuwendungen, die sie vom Erblasser _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, erhalten hat.

Begründung:

Der Kläger ist der eheliche Sohn des Herrn _________________________, der am _________________________ gestorben ist. Die Beklagte ist die langjährige Lebensgefährtin des Erblassers, mit der dieser nach dem Tod seiner Ehefrau zusammen gelebt hat.

Der Erblasser war verheiratet gewesen mit Frau _________________________, der Mutter des Klägers. Sie ist am _________________________ gestorben. Mit ihr hatte der Erblasser einen Erbvertrag geschlossen, wonach sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und den einzigen gemeinsamen Sohn, den Kläger, zum alleinigen Erben des überlebenden der beiden Ehegatten eingesetzt haben.

Die Mutter des Klägers, Frau _________________________, ist am _________________________ gestorben. Aufgrund des erwähnten Erbvertrags, der am _________________________ von Notar _________________________ unter UR.-Nr. _________________________ beurkundet worden war, wurde der überlebende Ehemann und jetzige Erblasser ihr Alleinerbe. Der Erbvertrag wurde am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ unter Az. _________________________ eröffnet.

Beweis: a) begl. Abschrift des Erbvertrags vom _________________________ – Anlage K 1 –
  b) begl. Abschrift des Erbvertragseröffnungsprotokolls vom _________________________ – Anlage K 2 –

Der Kläger hat seinerzeit auf den Tod seiner Mutter den Pflichtteil nicht geltend gemacht, weil er auf den Tod des Überlebenden seiner Eltern erbvertraglich zum Alleinerben eingesetzt worden war und auf diese Erbeinsetzung vertraut hat.

Drei Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau, der Mutter des Klägers, ist der Erblasser mit der Beklagten eine nichteheliche Partnerschaft eingegangen.

Ein Jahr später hat der Erblasser das Hausgrundstück _________________________ an die Beklagte veräußert.

Es besteht der Verdacht, dass die Veräußerung im Wege der Schenkung, der gemischten Schenkung, evtl. auch einer verschleierten Schenkung erfolgt ist oder dass eine etwa vereinbarte Gegenleistung von der Beklagten nicht erbracht wurde.

Die Übertragung des Grundstücks an die Beklagte ist erfolgt, um den Kläger zu benachteiligen und zur Umgehung der erbvertraglich bindenden Erbeinsetzung des Klägers. Der Kläger wurde zwar aufgrund des Erbvertrags Alleinerbe seines Vaters. Der Nachlass ist jedoch praktisch wertlos. Deshalb hegt der Kläger auch den Verdacht, dass keinerlei Gegenleistung für die Grundstücksübertragung in den Nachlass geflossen ist. Der Erblasser verfügte über hohe Einkünfte, die monatlich ca. _________________________ EUR netto betragen haben.

Der Erbvertrag wurde bezüglich der Schlusserbeinsetzung des Klägers am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ erneut unter Az. _________________________ eröffnet. Der Kläger hat die Alleinerbschaft angenommen.

Beweis: begl. Abschrift des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ – Anlage K 3 –

Dass der Erblasser den Kläger benachteiligen und die bindende Erbeinsetzung umgehen wollte, kann durch Zeugenaussagen bewiesen werden. Anlässlich einer Feier am _________________________ hat der Erblasser gegenüber dem Zeugen _________________________ geäußert, er habe das Haus auf seine Lebensgefährtin übertragen müssen, weil er sie testamentarisch nicht mehr habe bedenken können; der mit seiner vorverstorbenen Ehefrau geschlossene Erbvertrag habe dies unmöglich gemacht.

Beweis: Zeugnis des _________________________

Der Erblasser hatte kein eigenes lebzeitiges Interesse an der Weggabe des Hausgrundstücks. Die Beklagte ist gut versorgt. Sie hat selbst drei Häuser.

Der Tatbestand des § 2287 BGB ist voraussichtlich erfüllt; die Beklagte hat dem Kläger Auskunft über das auf sie übertragene Hausgrundstück zu geben (BGHZ 97, 193).

Der Klage ist demnach wie beantragt stattzugeben.

(Rechtsanwalt)

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