Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1100 Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 2. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 8.17: Klausel in Gesellschaftsvertrag

§ _________________________

Ehelicher Güterstand/Pflichtteilsverzicht

(1) Verheiratete Gesellschafter sind verpflichtet, mit ihrem Ehegatten einen Ehevertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen, der dem Schutz des Gesellschafters vor Ansprüchen des Ehepartners bezogen auf die Gesellschaftsbeteiligung dient und von den Verfügungsbeschränkungen des § 1365 BGB befreit. Bei der Gestaltung des Ehevertrages ist dem schutzwürdigen Interesse des Ehepartners an einer hinreichenden Absicherung Rechnung zu tragen. Der Gesellschafter genügt den Anforderungen dieses Vertrages, wenn er mit seinem Ehegatten einen gegenständlich beschränkten Zugewinn- und Pflichtteilsverzicht abschließt, wonach der Wert der Gesellschaftsbeteiligung nicht in die Berechnung des Zugewinn- und Pflichtteilsanspruchs einfließt.

(2) Erfüllt ein Gesellschafter diese Verpflichtung nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem er von der Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Anzahl durch eingeschriebenen Brief oder eine vergleichbare Zustellungsart hierzu aufgefordert worden ist, so kann der Gesellschafter durch Beschluss mit einfacher Mehrheit, wobei der betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt ist, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dem Gesellschafter steht das Recht zu, sich in einer schriftlichen oder mündlichen Anhörung zu äußern und insbesondere darzulegen, warum im Einzelfall ausnahmsweise sachliche Gründe für das vorgeworfene Verhalten bestehen und warum trotz mangelnder unmittelbarer Behebung des Ausschlussgrundes eine Gefährdung der berechtigten Interessen der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Die übrigen Gesellschafter treffen ihren Beschluss unter ermessensgerechter Berücksichtigung dieses Vorbringens. Eine Befreiung von der vorstehenden Verpflichtung kann die Gesellschafterversammlung vor oder nach der Hochzeit des Gesellschafters mit einfacher Mehrheit aussprechen.

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