Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 7.92: Vorbehalt zur Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt

Altersvorsorgeunterhalt wird derzeit nicht geltend gemacht. Die Ehefrau behält sich dies für die Zukunft jedoch vor. Ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Ehefrau Altersvorsorgeunterhalt – in Verzug begründender Weise – schriftlich geltend macht (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen auch "Endzeitpunkt" genannt), verliert die heutige Vereinbarung ihre Gültigkeit. Der Unterhaltsberechtigte verzichtet bereits jetzt auf sämtliche Rechte aus dem vorliegenden Vollstreckungstitel ab dem Endzeitpunkt. Dieser Verzicht wird vom Unterhaltsverpflichteten angenommen. In welcher Höhe dem Unterhaltsberechtigten ab dem Endzeitpunkt Elementar- wie Altersvorsorgeunterhalt zusteht, beurteilt sich ausschließlich nach denjenigen tatsächlichen und gesetzlichen Verhältnissen, welche zum Endzeitpunkt bestehen, ohne jegliche Bindung an die in der heutigen Vereinbarung geltenden Grundlagen.

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