Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1112 Praxishandbuch Unternehmensnachfolge, Christopher Riedel, 3. Aufl. 2021 (zerb verlag)

Muster 7.2: Freistellung von Verbindlichkeiten

1.

Der Übernehmer übernimmt die in Abt. III zur Sicherung der betrieblichen Verbindlichkeiten jeweils eingetragenen Grundschulden sowohl in dinglicher Haftung als auch die dazugehörigen sowie sonstigen, im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem übertragenen Einzelunternehmen stehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Übergeber mit schuldbefreiender Wirkung.

Dem Übernehmer sind sämtliche vorgenannten Verbindlichkeiten bekannt. Auf eine Einzelbenennung dieser Verbindlichkeiten wird daher allseits nach Belehrung verzichtet. Entstandene Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche werden entschädigungslos an den Übernehmer mit seiner Zustimmung abgetreten. Der Übernehmer nimmt die Abtretungen hiermit an.

2. Der Übergeber wird dafür Sorge tragen, dass die vorbezeichneten befreienden Schuldübernahmen den Gläubigerbanken unverzüglich mitgeteilt und deren Genehmigungen zur befreienden Schuldübernahme eingeholt werden. Werden die Genehmigungen ganz oder teilweise nicht erteilt, so werden sich die Beteiligten im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, wie sie stehen würden, wenn die Genehmigungen erteilt bzw. bewirkt worden wären, mithin also die Verbindlichkeiten auf den Übernehmer übergegangen wären. Der Übernehmer wird also den Übergeber auf erstes Anfordern vollumfänglich von jeglicher Inanspruchnahme für die vorbenannten Verbindlichkeiten freihalten bzw. freistellen.

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