Kurzbeschreibung
Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012
Muster 4: Musterbedingung Einschränkung der Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (Bewusstsein 4)
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Mitversichert sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder durch Trunkenheit; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,0 Promille liegt. Eingeschlossen sind auch durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursachte Unfälle; ausgeschlossen bleiben jedoch Gesundheitsschäden die durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst verursacht wurden.
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