Kurzbeschreibung

Muster aus: Verkehrsrecht auf einen Blick, 3. Aufl. 2020, Samimi (Hrsg.) (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht

_________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde

_________________________ (Anschrift)

Per Telefax: _________________________

Mandant: _________________________

Aktenzeichen: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit reiche ich Ihnen den mir überlassenen Auszug aus der Vorgangsakte zurück. Mit Schreiben vom _________________________ haben Sie die Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung zum gegenständlichen Messgerät abgelehnt. Mit der von Ihnen dargelegten Rechtsauffassung kann ich mich indes nicht einverstanden erklären, weil die Ablehnung der Beiziehung der Bedienungsanleitung eine unzulässige Beschränkung der Akteneinsicht darstellt1 und den Grundsätzen eines fairen Verfahrens zuwiderläuft. Hierdurch wird der Mandant in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Eine fachgerechte Überprüfung der gegenständlichen Geschwindigkeitsmessung setzt naturgemäß die Kenntnis der Herstellvorgaben für die Aufstellung und Bedienung des Messgeräts voraus.2

Namens und in Vollmacht des Mandanten beantrage ich deshalb gegen die Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs durch die Verwaltungsbehörde vom _________________________

die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 62 OWiG. 3

Weiterer Sachvortrag bleibt nach gewährter Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung und deren Übersendung4 in meine Kanzleiräume vorbehalten. Eine fortwährende Versagung der Akteneinsicht würde eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung darstellen.5

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

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