Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 23.21: Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung

Jeder Gesellschafter kann im Hinblick auf seine Beteiligung an der Gesellschaft Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, die mit der Gesellschaftsbeteiligung verbundenen Rechte, insbesondere das Stimmrecht, auszuüben.

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