Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 1a.84: Verschwiegenheit

(1) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren. Zu den geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere _________________________ (auf den konkreten Einzelfall angepasste Auflistung).

(2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich folgender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fort: _________________________

Alternativ: (2) Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten, die für das Unternehmen besonders wichtig sind.

(3) Im Zweifel ist der Mitarbeiter verpflichtet, eine Weisung der Geschäftsleitung einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache weiterhin geheim zu halten ist.

(4) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf die materiellen Details dieses Arbeitsvertrages, insbesondere das Gehalt bzw. Einzelheiten der Vergütung, es sei denn, die Offenlegung ist zur Wahrnehmung geschützter Rechte erforderlich. Die Verschwiegenheitspflicht bezüglich der Vergütung gilt deshalb nicht für Gespräche zwischen den Arbeitnehmern dieses Unternehmens.

(5) Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen sowie Schadensersatzpflichten und Unterlassungspflichten auslösen.

(6) Bei jedweder Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung verpflichtet sich der Mitarbeiter an die Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgrundgehaltes zu zahlen. Mehrere Verletzungshandlungen lösen jeweils gesonderte Vertragsstrafen aus, gegebenenfalls auch mehrfach innerhalb eines Monats.

(7) Die Gesellschaft behält sich die Geltendmachung von Schäden, die über die Vertragsstrafe hinausgehen, vor. Die Entrichtung der Vertragsstrafe enthebt den Mitarbeiter zudem nicht von der Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung.

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