Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 1a.66: Arbeitsvertragsklausel zur Aktualisierung (Anzeigeklausel)

(1) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen.

(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses solche Umstände mitzuteilen, die für die Beurteilung der sozialen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers z.B. im Sinne der §§ 1 KSchG, 1 ff. SGB IX von Bedeutung sind. Mitzuteilen sind insbesondere: Familienstand, Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder; sonstige unterhaltsberechtigten Personen.

(3) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber während der Dauer des Arbeitsverhältnisses jegliche Veränderung seiner persönlichen Daten mitzuteilen, soweit diese zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere für die Durchführung des sozialversicherungsrechtlichen Meldeverfahrens, notwendig sind. Auf einfaches Anfordern des Arbeitgebers sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Mitzuteilen sind insbesondere: Änderungen des Namens, des Wohnortes, der Steuerklasse, des Familienstandes (Heirat, Scheidung, Tod des Partners), Geburt oder Tod von Kindern; Adoption von Kindern, Wechsel der Krankenkasse, der Eintritt einer dauerhaften oder vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit.

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