Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 16.25: Klausel über Tantiemenvereinbarungen

Der Geschäftsführer erhält eine Tantieme i.H.v. _________________________ % des Jahresüberschusses der Handelsbilanz vor Verrechnung mit Verlustvorträgen und vor Abzug der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlage ist nicht um Gewinnanteile stiller Gesellschafter, um die Tantieme selbst und um andere gewinnabhängige Aufwendungen der Gesellschaft zu kürzen.

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