Dagegen beruhen die Internetplattformen "couchsurfing.com" und "hospitality.org" nach einem Urteil des LG Lübeck auf dem Prinzip der Kostenlosigkeit und des wechselseitigen Vertrauens in einer großen "Community" und der Idee, dass man andere Teilnehmer aus dieser Community besucht – während diese selbst daheim sind. Die Besuche der Gäste sind i. d. R. nur auf eine kurze Dauer angelegt. Bei lebensnaher Betrachtung behält daher der Gastgeber, der einem Dritten für einen kurzen Zeitraum einen Übernachtungsplatz überlässt, während er weiterhin in der Wohnung verbleibt, die Sachherrschaft über die Wohnung und räumt dem Dritten lediglich die Möglichkeit der Mitbenutzung ein. Ein vertragswidriger Gebrauch liege daher nicht vor.

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