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Jede Handelsgesellschaft bedarf einer Niederlassungs- bzw. Handelsermächtigung von Seiten des Mittelstandsministeriums. Außerdem benötigen Banken und bestimmte Finanzdienstleister ("Professionnels du secteur financier" – "PSF") eine Genehmigung der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde "Commission de Surveillance du Secteur Financier" (CSSF), Versicherungsgesellschaften eine vom "Commissariat aux Assurances" und Transportgesellschaften eine vom Transportministerium. Des Weiteren müssen Gesellschaften, die im Gesundheitswesen tätig sind, eine Ermächtigung beim Gesundheitsministerium beantragen. Gesellschaften, die eine dieser besonderen Ermächtigung benötigen, unterliegen einer ständigen Aufsicht bzw. Kontrolle durch jene Behörden.

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