Rz. 202
Immobilienschenkungen werden über die Registersteuer hinaus mit einer Eintragungsgebühr (droits de transcription) in Höhe von 1 % belegt.
Rz. 203
Im Rahmen der Einkommensteuer kann ggf. u.a. insbesondere bei Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Wertzuwachs steuerpflichtig werden. Dies ist der Fall, wenn der Erwerber alleine oder zusammen mit seinem Ehegatten mehr als 10 %[96] des Gesellschaftskapitals besitzt oder innerhalb von fünf Jahren unentgeltlich erworben hat und beim Überlasser diese Voraussetzungen vorlagen.[97]
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