Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Gleichstellung nach § 107 AFG. beitragsfreie Beschäftigung. Erziehungsgeld

 

Orientierungssatz

1. Zeiten des Bezuges von Erziehungsgeld, durch die eine beitragsfreie Beschäftigung unterbrochen wurde, sind nicht nach § 107 S 1 Nr 5 Buchst c AFG zu berücksichtigen.

2. Es widerspricht dem Normzweck, wenn man die genannte Vorschrift auch im Falle einer beitragsfreien Beschäftigung als Studienreferendarin entsprechend anwenden wollte. Nach Auffassung des Senats fehlt es an einer planwidrigen Gesetzeslücke und einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Art 2, 6, 20 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.04.1998; Aktenzeichen B 7 AL 30/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668705

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