Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewöhnlicher Aufenthalt eines polnischen Staatsangehörigen. Asylverfahren. Abschmelzung des Rentenzahlbetrages

 

Orientierungssatz

Zum gewöhnlichen Aufenthalt iS von § 30 Abs 3 S 2 SGB 1 eines polnischen Staatsangehörigen, wenn schon während des Asylverfahrens feststand, daß die zuständige Ausländerbehörde nach einem erfolglosen Abschluß des Asylverfahrens keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergreifen würde und zur "Abschmelzung" eines Rentenzahlbetrags nach § 48 Abs 3 SGB 10.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.11.1998; Aktenzeichen B 13 RJ 9/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671352

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