Leitsatz (amtlich)

Die am 1982-01-01 in Kraft getretene Neufassung des RVO § 176c mit ihren darin enthaltenen Erschwernissen des freiwilligen Beitritts gilt auch für Schwerbehinderte, die am 1982-01-01 bereits als solche anerkannt waren, bis zu diesem Zeitpunkt den Beitritt jedoch noch nicht erklärt hatten; für sie beginnt die nunmehr für die Abgabe der Beitrittserklärung zu beachtende Dreimonatsfrist allerdings erst mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664034

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