Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherung. MdE. Höherbewertung. Nachteilsausgleich

 

Orientierungssatz

Keine Erhöhung der MdE nach § 581 Abs 2 RVO wegen besonderer beruflicher Betroffenheit bei einem Chefarzt einer chirurgischen Abteilung, der die verbliebenen Fähigkeiten ohne Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs noch hinreichend in Erwerbsleben verwerten kann (hier: als medizinischer Gutachter beim Versorgungsamt).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.09.1996; Aktenzeichen 2 RU 13/96)

BSG (Beschluss vom 19.03.1996; Aktenzeichen 2 BU 254/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656374

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