Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassung. Vertragsarzt. Eignung. Interessen- und Pflichtenkollision. Personalarzt
Leitsatz (amtlich)
1. Seit dem 1.1.1993 kann als Vertragsarzt nur zugelassen werden, wer grundsätzlich ganztätig der Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht.
2. Zur Interessen- und Pflichtenkollision eines Vertragsarztes und Personalarztes.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668489 |
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