Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulassung. Vertragsarzt. Eignung. Interessen- und Pflichtenkollision. Personalarzt

 

Leitsatz (amtlich)

1. Seit dem 1.1.1993 kann als Vertragsarzt nur zugelassen werden, wer grundsätzlich ganztätig der Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht.

2. Zur Interessen- und Pflichtenkollision eines Vertragsarztes und Personalarztes.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.12.1997; Aktenzeichen 6 RKa 40/96)

BSG (Urteil vom 19.03.1997; Aktenzeichen 6 RKa 39/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668489

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