Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsweg bei Klageart auf Erlaß einer Regreßforderung

 

Orientierungssatz

Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht für Klagen gegeben, mit denen der Schuldner einer Regreßforderung eines Sozialversicherungsträgers aufgrund des § 76 Abs 2 Nr 3 SGB 4 deren Erlaß begehrt.

 

Fundstellen

NJW 1989, 1759

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