Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsweg bei Klageart auf Erlaß einer Regreßforderung
Orientierungssatz
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht für Klagen gegeben, mit denen der Schuldner einer Regreßforderung eines Sozialversicherungsträgers aufgrund des § 76 Abs 2 Nr 3 SGB 4 deren Erlaß begehrt.
Fundstellen
NJW 1989, 1759 |
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