Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungspflicht bei Zeitungsausfahrer für Verlag
Orientierungssatz
1. Ein hauptberuflich als Radio- und Fernsehtechniker Versicherter, der es gegen Zahlung einer Unkostenpauschale übernommen hat, mit einem geliehenen Fahrzeug regelmäßig am Sonnabendabend für einen Zeitungsverlag die Sonntagsausgaben zweier Zeitungen zu den Verteilerstellen zu befördern, steht auf einer solchen Fahrt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Ein Arbeitsverhältnis iS des RVO § 539 Abs 1 Nr 1 liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abhängig ist.
3. Ein Ausfahrer von Zeitungen mit eigenem Wagen und persönlicher Haftung für etwaige Unfälle Dritten gegenüber ist regelmäßig Arbeitnehmer.
Fundstellen
Dokument-Index HI1648252 |
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