Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 SGB 10. rechtliches Interesse. Ermessensentscheidung

 

Leitsatz (amtlich)

Ein für den Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 SGB 10 erforderliches rechtliches Interesse ist nur ein im Zusammenhang mit dem anhängigen Verfahren stehendes Interesse. Aus Art 1 Abs 1 und Art 2 Abs 1 GG läßt sich nur ein Anspruch auf eine Ermessensentscheidung über einen Antrag auf Akteneinsicht herleiten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.07.1996; Aktenzeichen 7 RAr 92/95)

BSG (Urteil vom 21.03.1996; Aktenzeichen 11 RAr 93/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664176

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