Leitsatz (redaktionell)
Abgrenzung zwischen Dienst-/Werkvertrag - Scheinselbständigkeit
RVO § 165 Abs 1 Nr 1, RVO § 1227 Abs 1 S 1 Nr 1, AFG § 168 Abs 1 S 1, SGB 4 § 7 Abs 1
Orientierungssatz
Kommt es bei Kraftfahrern auf eine höchstpersönliche Ausführung der Warenauslieferung nicht an, kann aus dem Recht der Fahrer, einen Vertreter zu stellen, nicht auf eine selbständige Tätigkeit geschlossen werden.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 543399 |
BR/Meuer RVO § 165, 23-02-94, L 9 Kr 63/92 (red. Leitsatz 1 und Gründe) |
Die Beiträge 1996, 41-53 (Gründe) |
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