Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, wo die Ehefrau eines israelischen Diplomaten, der zur Zeit der Stellung des Nachentrichtungsantrages in Ottawa/Kanada tätig ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Orientierungssatz

Diplomaten, die für einen mehrjährigen Aufenthalt in einen fremden Staat entsandt werden, haben dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Das gilt auch dann, wenn sie in ihrer Heimat einen Wohnsitz beibehalten haben und sich dort ein- bis zweimal im Jahr aufhalten. Diese Grundsätze gelten auch für das zwischenstaatliche deutsch-israelische Sozialversicherungsrecht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661054

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