Entscheidungsstichwort (Thema)

Witwenversorgung. Todesursache. ursächlicher Zusammenhang. Lungenentzündung. Lungentumor. Stecksplitter. Narbenkarzinom. Strahlenexposition

 

Orientierungssatz

1. Die Pneumonie (Lungenentzündung), die unmittelbar zum Tode geführt hat, ist nicht mit Wahrscheinlichkeit auf die als Schädigungsfolge anerkannte chronische Bronchitis zurückzuführen.

2. Auch die Hirn- und Lungentumorerkrankung steht nicht mit der vom Gesetz geforderten Wahrscheinlichkeit in einem ursächlichen Zusammenhang.

3. Bei dem Lungentumor handelt es sich weder um ein durch einen Stecksplitter ausgelöstes sogenanntes Narbenkarzinom noch kann die Strahlenexposition (Röntgenuntersuchungen), welcher der Verstorbene schädigungsbedingt ausgesetzt war, als wahrscheinliche Ursache des Lungentumors angesehen werden.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 07.11.1995; Aktenzeichen 12 BK 91/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659839

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