Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. hilfsweiser Antrag gemäß § 109 SGG. unvollständiger und verspäteter Antrag
Orientierungssatz
Ein hilfsweiser Antrag gemäß § 109 SGG ist bei Nichtnennung eines bestimmten Arztes unvollständig bzw verspätet, wenn die angemahnte Begründung der Revision (13.9.95) erst nach Zugang der Terminsmitteilung (23.8.95) eingereicht wurde.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654564 |
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