Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. hilfsweiser Antrag gemäß § 109 SGG. unvollständiger und verspäteter Antrag

 

Orientierungssatz

Ein hilfsweiser Antrag gemäß § 109 SGG ist bei Nichtnennung eines bestimmten Arztes unvollständig bzw verspätet, wenn die angemahnte Begründung der Revision (13.9.95) erst nach Zugang der Terminsmitteilung (23.8.95) eingereicht wurde.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 26.09.1996; Aktenzeichen 2 RU 14/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654564

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