Entscheidungsstichwort (Thema)

Impfschaden. ursächlicher Zusammenhang. Mehrfachimpfung. BNS-Epilepsie. Beweislast

 

Orientierungssatz

Die bei einem Säugling fünf Tage nach einer Mehrfachimpfung gegen Polio, Diphtherie und Tetanus erstmals aufgetretene BNS-Epilepsie ist nicht mit Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen. Die vom Bundessozialgericht zum Opferentschädigungsrecht im Urteil vom 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 = BSGE 77, 1 = SozR 3-3800 § 1 Nr 4 aufgestellte Beweislastregelung ist nicht auf das Impfschadensrecht übertragbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.08.1998; Aktenzeichen B 9 VJ 2/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660750

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