Rz. 136

Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschafter juristische Personen, werden sie gemäß dem Gesetz über die Körperschaftsteuer besteuert. Der Satz für die Dividendenbesteuerung beträgt für inländische und ausländische Gesellschaften grundsätzlich ebenfalls 15 %. Allerdings können bei Dividendenausschüttungen an natürliche als auch an juristische Personen Besonderheiten zu berücksichtigen sein, unter anderem gemäß nationalem Recht, eventuell relevanten Doppelbesteuerungsabkommen sowie für juristische Personen insbesondere auch gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23.7.1990, 90/435/EWG, ABl 1990, L 225/6–9).

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