Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verlust des Wohnungsschlüssels durch den Mieter

 

Orientierungssatz

Der Verlust eines Wohnungseingangstürschlüssels durch den Mieter löst lediglich Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung aus, wenn der Vermieter aus berechtigter Sorge, mit dem verschwundenen Schlüssel könne Mißbrauch getrieben werden, die Schlösser tatsächlich austauscht. Unterläßt der Vermieter dies, so ist kein Schaden entstanden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734535

NZM 1999, 308

WuM 2002, 49

IPuR 1999, 58

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