Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verwirkung des Mieterhöhungsrechts aus der Staffelmietvereinbarung

 

Orientierungssatz

Das Mieterhöhungsrecht aus der Staffelmietvereinbarung ist verwirkt, wenn der Vermieter es über einen Zeitraum von fast fünf Jahren verabsäumt hat, die jährlichen Erhöhungen geltend zu machen und er auch im Zusammenhang mit den Nebenkostenabrechnungen zu keinem Zeitpunkt die Nachzahlung der erhöhten Miete verlangt hat. Bei objektiver Würdigung aus der Sicht des Mieters stellt das Verhalten des Vermieters einen konkludenten Verzicht auf die Rechte aus der Staffelmietvereinbarung dar, dessen Annahme durch den Mieter im Hinblick auf § 151 BGB entbehrlich war.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738972

DWW 2004, 152

WuM 2004, 368

JWO-MietR 2004, 140

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