Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Verwirkung des Mieterhöhungsrechts aus der Staffelmietvereinbarung
Orientierungssatz
Das Mieterhöhungsrecht aus der Staffelmietvereinbarung ist verwirkt, wenn der Vermieter es über einen Zeitraum von fast fünf Jahren verabsäumt hat, die jährlichen Erhöhungen geltend zu machen und er auch im Zusammenhang mit den Nebenkostenabrechnungen zu keinem Zeitpunkt die Nachzahlung der erhöhten Miete verlangt hat. Bei objektiver Würdigung aus der Sicht des Mieters stellt das Verhalten des Vermieters einen konkludenten Verzicht auf die Rechte aus der Staffelmietvereinbarung dar, dessen Annahme durch den Mieter im Hinblick auf § 151 BGB entbehrlich war.
Fundstellen
Haufe-Index 1738972 |
DWW 2004, 152 |
WuM 2004, 368 |
JWO-MietR 2004, 140 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen