Entscheidungsstichwort (Thema)

Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kraftfahrzeugleasing: Klarheit und Eindeutigkeit der Vereinbarung einer Vollamortisationspflicht als selbständige Garantiepflicht des Leasingnehmers

 

Orientierungssatz

1. Bei Kraftfahrzeugleasingverträgen ist ein Leasinggeber aufgrund des Transparenzgebotes verpflichtet, bei allen Modellen eines Teilamortisationserlasses sicherzustellen, daß der Leasingnehmer aufgrund einer eindeutigen, klaren Vertragsgestaltung darüber unterrichtet ist, daß er die Vollamortisationspflicht als eigenständige Entgeltverpflichtung neben der Zahlung der Leasingraten übernimmt. Dieses Gebot gilt für alle Fälle der Restwertgarantie beim Teilamortisationsvertrag, also auch in Fällen, in denen der Leasinggeber eine Abschlußzahlung geltend machen kann.

2. ISv AGBG § 9 Abs 1 ist es daher erforderlich, daß die vom Leasingnehmer zu übernehmende und auch übernommene Garantie dem Vertrag das Gepräge gibt. Dies ist aber nur dann zu bejahen, wenn die Garantiepflicht auf der Vorderseite des Leasingvertrages eindeutig und unmißverständlich wiedergegeben ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739204

DAR 2000, 314

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