Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Vollziehung der Teilungserklärung und Eintragung von Auflassungsvormerkungen nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

 

Orientierungssatz

Wurde die Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach Beantragung des Vollzugs der Teilungserklärung und der Eintragung von Auflassungsvormerkungen durch die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahren beschränkt, hindert dies in analoger Anwendung des BGB § 878 nicht die Vornahme der beantragten Grundbucheintragungen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737049

ZfIR 2000, 232

NotBZ 2000, 342

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge