Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückgewährung von Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Garage als Gegenstand eines Mischmietverhältnisses

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten, die der Mieter aufgrund einer nach MietHöReglG § 10 unwirksamen Vereinbarungen gezahlt hat, sind zurückzugewähren.

2. Dies gilt auch hinsichtlich der Instandhaltungskosten für die gemietete Garage, da sie Gegenstand eines einheitlich zu beurteilenden Mischmietverhältnisses ist, das unzweideutig in seinem rechtlichen Charakter durch die gemieteten Wohnräume bestimmt wird.

 

Gründe

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Kammer tritt nunmehr der von dem AG in dem angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung hinsichtlich der Umlagefähigkeit der der Klägerin vertraglich auferlegten Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten sowohl hinsichtlich der Mietwohnung als auch der gleichfalls gemieteten Garage bei.

a) Die diesbezüglichen in beiden Mietverträgen getroffenen Vereinbarungen sind nach § 10 Abs. 1 MHG unwirksam. (...) Die Kammer schließt sich damit der nun herrschenden Meinung in dieser Streitfrage an (vgl. RE des OLG Koblenz v. 7.1.1986 - WM 1986,50).

Daraus folgt, daß die Beklagte die entsprechenden Leistungen der Klägerin ohne Rechtsgrund erlangt hat. Sie sind unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 BGB) zurückzugewähren.

b) Dies gilt auch für die von der Klägerin im Hinblick auf die von der Beklagten gemietete Garage geleisteten Instandhaltungskosten. Zwar sind hinsichtlich des Mietverhältnisses über die Garage die Bestimmungen des MHG unmittelbar nicht anzuwenden. Jedoch ist die Garage Gegenstand eines einheitlich zu beurteilenden Mischmietverhältnisses, das unzweideutig in seinem rechtlichen Charakter durch die gemieteten Wohnräume bestimmt wird. Somit ist die Vereinbarung über die Leistung von Instandhaltungskosten bzgl. der Garage rechtlich ebenso zu beurteilen wie diejenige bzgl. dieser Kosten der Mietwohnung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730777

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