Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentümerbeschluß: Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses. Wohnungseigentümerbeschluß: Beschlußauslegung
Orientierungssatz
1. Der Beschluß einer Eigentümerversammlung (hier: über die Kosten einer Gartenpflege) kann schon dann nichtig sein, wenn er inhaltlich unbestimmt ist.
2. Für die Frage der objektiven und normativen Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ist zu beachten, daß Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses nur herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, zB aus dem übrigen Versammlungsprotokoll (Anschluß BGH, 10. September 1998, V ZB 11/98, NJW 1998, 3713).
Nachgehend
OLG Hamburg (Beschluss vom 27.03.2001; Aktenzeichen 2 Wx 149/00) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1738077 |
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